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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das Excellent Martial Arts GmbH und der/die unterzeichnende Kursteilnehmer/in treffen nachstehende Vereinbarungen:

Die Dauer dieses Vertrags wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird bis auf Widerruf abgeschlossen.

1. Der Eintritt ist jederzeit möglich. Mit der Anmeldung wird das Kurshonorar für die erste Zahlungsperiode fällig. Das Kurshonorar ist jeweils im Voraus zu entrichten und stets für eine ganze Zahlungsperiode geschuldet, und zwar auch dann, wenn der Kurs vorzeitig abgebrochen wird. Das Excellent Martial Arts behält sich im Falle des Zahlungsverzugs oder bei wiederholten Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Teilzahlungen sind nach Absprache möglich.

2. Die Vertragsdauer kann sechs Monate oder jährlich abgeschlossen werden.
Die Schule behält sich vor, die Kosten (um 2,9 %) oder die Zeiten, dem aktuellen Markt anzugleichen. Die Schule wird dem/der Kursteilnehmer/in eine Kostenänderung schriftlich, drei Monate vor der Anpassung mitteilen. Die Kurshonorare sind im «Anhang A» festgelegt.

3. Zahlungsverzug, Mahnwesen und Betreibung

· Erste Erinnerung, per E-Mail, gebührenfrei, Zahlungsfrist 10 Tage.

· 1. Mahnung: Mahngebühr von CHF 20.00, Zahlungsfrist 10 Tage.

· 2. Mahnung: Für jede weitere Kommunikation mit eingeschriebenem Brief werden CHF 20.00 pro Brief verrechnet.

· Im Falle einer Betreibung werden zusätzliche Bearbeitungskosten von CHF 100.00 fällig.

4. Die Kündigung hat spätestens drei Monate vor Ende der gewählten Zahlungsperiode schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. Erfolgt keine Kündigung, so gilt der Vertrag stillschweigend für eine weitere Zahlungsperiode als verlängert. Alle fälligen Zahlungen müssen per Valuta Kündigungstermin beglichen sein. Falls diese Bedingung nicht erfüllt ist, wird die Mitgliedschaft automatisch um denselben Vertrag verlängert.

5. Allfällige Zahlungsunterbrüche sind nur bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Militärdienst möglich. Bei längerer Trainingsverhinderung (Unfall und Krankheit länger als ein Monat) ist das Mitglied verpflichtet, die Kampfkunstschule innerhalb einer Woche zu verständigen und ein Arztzeugnis vorzulegen, ein Anrechnen an den Vertrag ist rückwirkend nicht möglich. Das Excellent Martial Arts GmbH, kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erheben. Militärdienst (mehr als ein Monat Dauer wie RS, UOS, OS) muss mindestens drei Monate vor Antritt der Kampfkunstschule gemeldet werden. Nachträgliche Anrechnungsbegehren werden grundsätzlich abgelehnt. Eine Rückerstattung des Kursgelds ist nicht möglich, allfällige Anrechnungen werden in Trainingsstunden der nächsten Zahlungsperiode gutgeschrieben.

6. Die Gebühren für die Anmeldung und die jährliche Lizenz-Marke ist für das laufende Kalenderjahr inklusive im Monatsbeitrag eingerechnet.

7. Während den regionalen, kantonalen Ferien und eidgenössischen Feiertagen kann die Schule das Training ohne Nachholpflicht reduzieren oder ausfallen lassen. Die Schule kann gegebenenfalls Zeit und des Trainings kurzfristig verschieben.

8. Die Ausrüstung kann bei der Schulleitung bezogen werden. Anderweitige Leistungen wie Prüfungsgebühren, Gurte sind im ordentlichen Kurshonorar inbegriffen. Nicht inbegriffen sind Spezialkurse.

9. Es besteht keinerlei Haftung seitens der Kampfkunstschule für Drittverschulden. Das Mitglied hat selbst für privaten Versicherungsschutz (Diebstahl, Unfall, Haftpflicht) besorgt zu sein. Die Kampfkunstschule haftet nicht für während dem Training erlittene Unfälle, verursachte Schäden oder abhanden gekommene Gegenstände. Der/die Kursteilnehmer/in verpflichtet sich, die Anweisungen des Trainers sowie die Dojo - Regeln, strikte zu befolgen.

10. Der gesetzliche Vertreter eines unmündigen Kursteilnehmers haftet solidarisch und unbeschränkt. Anderweitige Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Im Übrigen gilt das Schweizerische Obligationsrecht. Für allfällige Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Uster.

11. Die Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Post-Zustellungen können auf Wunsch mit
5.00 Sfr. Zusätzlichen Kosten geschickt werden.

12. Die Anmeldung erfolgt mit dem Anmeldeformular und ist für den Kursteilnehmer verbindlich. Der Kursteilnehmer ist damit einverstanden, dass die Daten der Anmeldung für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.

13. Mitglieder (bei Minderjährigen inkl. deren Vormund etc.), welche die Schulregeln in irgendeiner Weise missachten, können vom Schulleiter oder Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden und haben kein Anrecht auf Rückvergütung des bezahlten Mitgliederbeitrages. Inhalt und Dauer der Trainings und Kurse sowie die Auswahl der Instruktoren werden durch die Kampfkunstschule bestimmt. Die Trainings- und Kurszeiten werden durch das Excellent Martial Arts GmbH bekannt gegeben. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingseinheiten bleiben vorbehalten und rechtfertigen keinen Anspruch auf Rückerstattung der Abogebühr.

14. Auf diesen Vertrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die infolge des Vertragsabschlusses und Teilnahme an Kursen der Excellent Martial Arts GmbH, Riedgarten 12, 8600 Dübendorf, entstehen können, gilt Uster.
Die Schule kann die Kursteilnehmer jedoch auch vor jedem anderen zuständigen Gericht belangen.

15. Die Kampfkunstschule, darf während des Trainings aufgenommene Abbildungen nur mit dem Einverständnis des Teilnehmers/Eltern, für eigene Zwecke (Website/Flyer) verwenden. Es ist jederzeit möglich, Einspruch zu erheben. Auf sozialen Medien werden Bilder nur mit dem Einverständnis der abgebildeten Teilnehmer geteilt. Das Excellent Martial Arts GmbH ist berechtigt, Personendaten aufzubewahren und für eigene Administrations- und Marketingzwecke zu verwenden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeben.

16. Allfällige Krankheiten, Verletzungen, Medikamente sind vor dem Vertragsabschluss und vor der Trainingseinheit zu melden. Ansonsten übernimmt die Kampfkunstschule keine Haftung (siehe Punkt 9) und behält sich vor, eine fristlose Auflösung des Vertragsverhältnisses nach Absprache vorzunehmen..

17. Bei Kündigung ist die Check-in Karte unbeschädigt, wieder zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust werden die CHF 20 komplett verrechnet als Entschädigung.

18. Wer wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft ist, wird nicht zu Kursen oder Trainings zugelassen. Die Excellent Martial Arts GmbH kann jederzeit einen aktuellen Zentralstrafregisterauszug (ZSA) verlangen. Bei Personen, die falsche Angaben machen, relevante Tatsachen verschweigen, die Sicherheit der anderen Mitglieder bzw. Kursteilnehmer gefährden oder sich ungebührlich verhalten, behält sich die Schule eine fristlose Auflösung des Vertragsverhältnisses vor. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliederbeiträge oder Kursgebühren ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Zürich, 01.01.2023